Am 2. September 2024 wurde im Ministerium für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport die Vereinbarung über die allgemeinmedizinische Versorgung (MGZ) unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung garantieren ActiZ, InEen, LHV, NVAVG, Verenso, VGN und ZN die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von MGZ für Menschen mit einer Indikation für Langzeitpflege (Wlz). Die Initiative für diese Vereinbarung wurde vor dem Hintergrund von Entwicklungen wie der zunehmenden Alterung der Bevölkerung, dem wachsenden Pflegebedarf und dem Mangel an Ärzten und anderen Fachkräften im Pflege- und Sozialbereich ergriffen.
MGZ ist "die Gesamtheit der medizinischen Versorgung, die Hausärzte, Fachärzte für Geriatrie und Ärzte für geistig Behinderte (Ärzte VG) in der Regel gemeinsam erbringen, sowohl tagsüber als auch für die Notfallversorgung in den Abend-, Nacht- und Wochenendstunden (ANW-Stunden). Immer mehr Wlz-Klienten leben weiterhin zu Hause oder entscheiden sich für eine kleinräumige oder gebündelte Unterbringung. Die "Behandlung" als Teil des Wlz-Anspruchs nimmt in dieser Hinsicht einen besonderen Platz ein, denn in vielen Fällen wird die Behandlung teilweise vom Wlz und teilweise vom Krankenversicherungsgesetz (Zvw) erstattet. In all diesen Fällen ist eine Zusammenarbeit zwischen Fachärzten für Geriatrie, Ärzten für Behindertenhilfe, Hausärzten und anderen Primärversorgern erforderlich. In der Praxis kommen Vereinbarungen über eine solche Zusammenarbeit und eine angemessene Versorgung nicht immer von selbst zustande.
Diese Vereinbarung bietet einen Rahmen für regional kooperierende Parteien, um angemessene Vereinbarungen zu treffen. So, dass das MGZ für alle Wlz-Kunden zugänglich und verfügbar ist. Und so, dass Ärzte, Fachleute, Pflegeorganisationen, Pflegedienste und Krankenversicherungen funktionierende und (finanziell) machbare Kooperationsvereinbarungen treffen können.
In der Vereinbarung einigen sich Pflegedienste, Krankenkassen, Leistungserbringer und Ärzte darauf, wie sie die gemeinsame Verantwortung wahrnehmen. Im Mittelpunkt steht der Versorgungsbedarf; das MGZ ist für jeden Versorgungssuchenden mit einer Wlz-Indikation zugänglich - sowohl tagsüber (Regelversorgung) als auch für die Notfallversorgung in den ANW-Stunden. Außerdem wird die Versorgung durch den am besten ausgestatteten Arzt sichergestellt, der dabei unterstützt wird, so effektiv und effizient wie möglich zu arbeiten.
Die Vereinbarungen im Pakt sind die Grundlage für konkrete Absprachen zwischen den Leistungserbringern und den Fachleuten in der Region. Wenn sie Schwierigkeiten haben, angemessene Vereinbarungen zu treffen, wenden sie sich an die regionale Konsultationsstruktur, die unter der Verantwortung von Gesundheitsamt und Krankenversicherer einberufen wird. Es steht jeder Region frei, die für sie am besten geeigneten Lösungen zu entwickeln oder beizubehalten. Das Handbuch zum Pakt wird in Kürze weitere Informationen über die geplante Arbeitsweise und den gemeinsamen Weg dorthin enthalten.
Die an der Vereinbarung beteiligten Parteien sind natürlich für die entsprechenden (nationalen) Voraussetzungen verantwortlich, z. B. in Bezug auf eine angemessene Kostenberechnung, IKT/Datenaustausch und die besondere Situation der nicht vertragsgebundenen Pflege (z. B. PGB), und werden die Systemparteien bei Bedarf auch zur Rechenschaft ziehen. Darüber hinaus bemühen sich die nationalen Parteien, die regionalen Konsultationen zu MGZ mit den bestehenden Programmen und regionalen Konsultations- und Kooperationsformen zu verknüpfen.